01 Jagd in Wald und Flur

Die moderne Jagd nutzt Wildtiere im Rahmen der Nachhaltigkeit.

Die Ausübung der Jagd ist in Baden Württemberg im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geregelt. Bei der Jagd gelten die Grundsätze des Tierschutzes.

Den Wildtieren sollen bei der Ausübung der Jagd keine unnötigen Störungen zugemutet oder Schmerzen zugefügt werden. Sie dürfen nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden.

Vernünftige Gründe sind:
– Die sinnvolle Verwertung als Lebensmittel (Wildbret) oder eine sonstige sinnvolle Verwertung (Fell)
– die Verhütung/Bekämpfung von Krankheiten/Tierseuchen
– die Vermeidung von Schäden in der Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft sowie im Naturhaushalt und der Landeskultur

Eine herausragende Aufgabe der Jagd ist daher die Schaffung lebensraumverträglicher Schalenwilddichten (Rehwild und Schwarzwild). Jagd muss die Voraussetzungen für die natürliche Verjüngung aller heimischen Baumarten sowie aller sonstigen lebensraumtypischen Arten schaffen. Dabei unterstützt die Jagd auch die wesentlichen Ziele des Naturschutzes, um eine artenreiche Flora und Fauna zu erhalten. Bei der Jagd ist die Verwendung bleifreier Munition inzwischen vorgeschrieben. Dies trägt zum Arten- und Umweltschutz bei und gewährleistet ein unbelastetes Wildbret. Welche Tiere bejagt werden dürfen regelt das JWMG. Jagdbare Tiere sind Wildtiere, die genutzt werden können oder reguliert werden müssen.

Um bejagt werden zu dürfen, muss:
– die Tierart im jeweiligen Bundesland in gesicherter Anzahl vorkommen
– die Tierart nachhaltig genutzt werden
– eine Regulierung notwendig sein

Die im Rexinger Wald am häufigsten vorkommenden Wildarten sind Reh, Wildschwein, Fuchs, Feldhase und Dachs.

Im Jahresverlauf gibt es Jagd- und Schonzeiten, die sich an den Aufzuchtzeiten der Tiere orientieren und sich bei den einzelnen Tierarten teilweise unterscheiden. Jagd setzt wie jedes Handwerk ein theoretisches und praktisches Können voraus, das in Kursen zur Jägerprüfung an z.B. verschiedenen Jagdschulen erlernt werden kann. Jährlich müssen Nachweise zur Schießfertigkeit erbracht werden. Die Jagdflächen werden als sog. Jagdbogen verpachtet.

Bejagung von Schalenwild
Der Abschuss von Schalenwild (im Rexinger Wald sind dies Rehe und Schwarzwild) muss vom Jagdpächter dokumentiert und dem Kreisjagdamt jährlich gemeldet werden. Die Höhe des Rehwildabschusses orientiert sich an den ökologischen Gutachten zum Wildverbiss, welche in einem 3-jährigen Rhythmus von der Forstverwaltung erstellt werden. Bei einem jährlichen gemeinsamen Begang beurteilen Förster und Jäger zusammen die aktuelle Verbissbelastung im Wald und beraten dann die notwendige Abschusshöhe. Rehwild verbeißt (frisst) sehr gerne die Knospen von Weißtanne und verschiedenen Laubhölzern. Diese wertvollen Mischbaumarten bleiben durch den Verbiss im Wachstum zurück oder verschwinden ganz. Dadurch entmischt sich die Naturverjüngung. Übrig bleibt hauptsächlich die verbissresistente Fichte. Die Rehwilddichte muss daher soweit reduziert werden, dass alle einheimischen Baumarten in der Regel ohne Schutz aufwachsen können.

Diese natürliche Verjüngung (Selbstaussaat) der Wälder ist im Hinblick auf den Klimawandel existentiell wichtig, um Mischbestände aus verschiedenen Baumarten  zu erhalten oder zu schaffen. Jagd ist die Grundvoraussetzung für das Erreichen dieser Mischwälder. Der Jäger hat hier eine hohe Verantwortung für das Gelingen. indem er den dazu notwendigen Abschuss erfüllt. Der Abschuss von Schwarzwild ist äußerst wichtig, um Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere an Mais und Kartoffeln, zu verhindern.


Jagdarten
Häufigste Jagdart ist die Einzeljagd. Sie wird als Ansitzjagd auf dem Hochsitz oder als Pirsch (Anschleichen) ausgeübt. Daneben werden meist noch Gesellschaftsjagden (möglichst revierübergreifend) in Form von Bewegungsjagden (z.B. Drückjagd) abgehalten. Bei der Drückjagd werden die Tiere mit Treibern und Hunden aus ihren Einständen gejagt. Dadurch haben dann mehrere im Jagdgebiet abgestellte Jäger die Chance, das Wild zu erlegen. Dies erhöht insbesondere beim Schwarzwild die Erfolgsquote, da die Tiere bei Tageslicht geschossen werden können.

Wildbret
Das Fleisch von Reh und Wildschwein ist grundsätzlich ein sehr wertvolles, schmackhaftes und naturbelassenes Lebensmittel. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang jedoch die Frage nach einer möglichen radioaktiven Belastung von Wildbret als Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 gestellt. Im westlichen Teil des Landkreises Freudenstadt darf nach wie vor nur auf Radioaktivität untersuchtes Wildschweinfleisch in den Verkehr gebracht werden.
Der Landkreis Freudenstadt wurde nämlich durch die Niederschläge nach dem Reaktorunglück mit radioaktivem Caesium 137 kontaminiert, welches sich in den sauren Böden des Buntsandsteingebietes z.B. um Freudenstadt oberflächennah halten kann. Es wird von dort vorkommenden Hirschtrüffeln aufgenommen. Diese Pilzart wird von Wildschweinen gerne gefressen und so reichert sich das Caesium 137 in deren Fleisch an. Caesium 137 zerfällt mit einer Halbwertszeit von 30 Jahren, d.h. heute ist gerade einmal die Hälfte davon zerfallen. In weiteren 30 Jahren wird wiederum die Hälfte der Restmenge zerfallen sein, usw. daher ist noch auf lange Zeit mit einer Belastung zu rechnen.
Im Ostkreis im Raum Horb besteht auf Muschelkalkgestein jedoch keine Belastung, da die Hirschtrüffel dort nicht vorkommt. Durch die Pflichtuntersuchung von Wildschweinen aus dem Buntsandsteingebiet ist eine Gefahr für den Verbraucher jedoch ausgeschlossen. Wildbret wird durch den örtlichen Jäger nachhaltig gewonnen, ist also ein lokales Produkt. Es stammt von freilebenden „glücklichen“ Tieren, die ausschließlich natürliche Nahrung aufgenommen haben und nicht aus Massentierhaltung. Für die Erzeugung dieses Fleisches mussten weder Urwaldflächen gerodet, noch Futtermittel um die Welt transportiert werden.

Und noch ein wichtiger Aspekt:
Wer Wildbret isst, schützt den Wald und landwirtschaftliche Flächen vor Schäden durch zu hohe Wildbestände. Wildbret erhalten Sie entweder direkt bei Ihrem örtlichen Jäger, dem Kreisforstamt oder in Wildhandlungen.

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